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Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben

Anpassungen an EuGH-Rechtsprechung und neue Formalien bei der Umsatzsteuer ...mehr

Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet

Der Gesetzgeber will die Konjunktur durch zahlreiche Änderungen im Einkommen-, Körperschaft- und vor allem im Umsatzsteuergesetz stützen. Durch den ermäßigten Umsatzsteuersatz profitieren Hotel- und Gastgewerbe am meisten von der Gesetzesreform. ...mehr

Arbeit und Soziales: Was seit 2010 gilt

Zum 1.1.2010 sind zahlreiche Neuregelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kraft getreten. ...mehr

Keine Umwege auf dem Weg zur Arbeit!

Kein Versicherungsschutz für Unfälle auf Umwegen. ...mehr

Neuregelungen zur Vorsorgepauschale ab 2010

Aktuelle Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz-Krankenversicherung: ...mehr

Neuregelungen zur Vorsorgepauschale ab 2010

Bürgerentlastungsgesetz: Der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ist durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen zum 1.1.2010 in wesentlichen Bereichen geändert worden. Das Bundesministerium der Finanzen hat zu den steuerlichen Neuregelungen der Vorsorgepauschale ein umfangreiches BMF-Schreiben herausgegeben (v. 14.12.2009 IV C 5 –S 2367/09/10002).Eine der wichtigsten Änderungen besteht darin, dass im Steuerveranlagungsverfahren der pauschale Ansatz von Vorsorgeaufwendungen entfallen ist und eine Vorsorgepauschale ab 2010 nur noch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird.

Lohnsteuerabzug: Der für den Lohnsteuerabzug maßgebliche Jahresarbeitslohn ist weiterhin um eine Vorsorgepauschale zu kürzen.

Berechnung der Vorsorgepauschale: Zum 1.1.2010 gelten neue Vorgaben zur Berechnung der Vorsorgepauschale beim Lohnabzug. Die zu berücksichtigende Vorsorgepauschale setzt sich aus der Summe von Teilbeträgen für die Rentenversicherung, für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung und aus einem Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 EStG) zusammen. Die Teilbeträge sind getrennt zu berechnen und auf volle Euro aufzurunden (BMF Schreiben Tz. 2). Damit erfolgt die Berechnung für alle Steuerklassen gleich und nicht mehr wie bisher für die Steuerklassen I und II, IV und III unterschiedlich. Neu ist auch, dass der Arbeitslohn für die Berechnung der Vorsorgepauschale und der Mindestvorsorgepauschale nicht mehr um den Versorgungsfreibetrag und dem Altersentlastungsbetrag vermindert werden muss.

Günstigerprüfung: Entfallen zum 1.1.2010 ist die Günstigerprüfung bei der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren. Unverändert wird eine Vorsorgepauschale in allen Steuerklassen berücksichtigt.

Stand: 15. Januar 2010

Autor

Werbeagentur Linz

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